Videolösungen
Aufgabe
Aufgabe 1
Gegeben ist die Funktion
- Zeigen Sie, dass
zu jedem der drei folgenden Terme äquivalent ist:
(4 BE) - Begründen Sie, dass die
-Achse horizontale Asymptote von ist, und geben Sie die Gleichungen der vertikalen Asymptoten von an.
Bestimmen Sie die Koordinaten des Schnittpunkts vonmit der -Achse. (3 BE)
Abbildung 1 zeigt den Graphen der in
Für
- Gemäß der Quotientenregel gilt für die Ableitungen
und die Beziehung für .
Zeigen Sie unter Verwendung dieser Beziehung und ohne Berechnung vonund , dass einzige Nullstelle von ist und dass in streng monoton steigend sowie in streng monoton fallend ist.
Geben Sie Lage und Art des Extrempunkts vonan. (5 BE) - Berechnen Sie
und und skizzieren Sie unter Berücksichtigung der bisherigen Ergebnisse in Abbildung 1. (4 BE)
Aufgabe 2
Gegeben ist die Funktion
- Begründen Sie anhand des Funktionsterms, dass
gilt.
Zeigen Sie rechnerisch für, dass für die Ableitung von gilt:
. (4 BE)
Gegeben ist ferner die in
-
Begründen Sie ohne weitere Rechnung, dass folgende Aussagen wahr sind:
- Der Graph von
ist streng monoton steigend. - Der Graph von
ist rechtsgekrümmt. (4 BE)
- Der Graph von
-
Geben Sie die Nullstelle von
an und bestimmen Sie näherungsweise mithilfe von Abbildung 2 die Funktionswerte sowie . Skizzieren Sie in Abbildung 2 den Graphen von im Bereich . (6 BE)
Aufgabe 3
In einem Labor wird ein Verfahren zur Reinigung von mit Schadstoffen kontaminiertem Wasser getestet. Die Funktion
- Bestimmen Sie auf der Grundlage des Modells den Zeitpunkt
, zu dem die momentane Schadstoffabbaurate auf 0,01 Gramm pro Minute zurückgegangen ist. (3 BE)
Die indefinierte Funktion stellt im Bereich eine gute Näherung für die Funktion dar. - Beschreiben Sie, wie der Graph der Funktion
aus dem Graphen der Funktion aus Aufgabe 1 hervorgeht. (2 BE) - Berechnen Sie einen Näherungswert für
, indem Sie den Zusammenhang verwenden. Geben Sie die Bedeutung dieses Werts im Sachzusammenhang an. (5 BE)
Lösung
Lösung zu Aufgabe 1
Betrachtet wird die Funktion
-
Zwei Terme sind äquivalent, wenn sie für jedes zulässige Argument
aus den gleichen Wert annehmen können. Es soll also nachgewiesen werden, dass für jedes gilt: Nachweis des Gleichheitszeichens (1)
In der Funktionsgleichung stehen zwei Bruchterme, die voneinander subtrahiert werden müssen. Dazu ermittelt man -- wie bei "normalen"Brüchen -- einen gemeinsamen Nenner und erweitert die Bruchterme entsprechend. Anschließend werden die Klammern im Zähler aufgelöst und dieser zusammengefasst:
Nachweis des Gleichheitszeichens (2)
Im zweiten Schritt werden die Klammern im Nenner ausmultipliziert:
Nachweis des Gleichheitszeichens (3)
Der Term
wird mit erweitert. Dann gilt: Dies entspricht gerade der Aussage von Gleichheitszeichen (3).Alternativer Weg
Zum Nachweis der dritten Äquivalenz ergänzt man quadratisch im Nenner und kürzt den zuletzt erhaltenen Bruchterm mit: -
Begründung, dass die
-Achse horizontale Asymptote ist Im letzten Aufgabenteil wurde gezeigt, dass der Funktionsterm von
auch wie folgt geschrieben werden kann: Der Grad des Zählers ist alsound der des Nenners . Somit gilt Zählergrad Nennergrad, weshalb die -Achse horizontale Asymptote ist. Alternativer Weg
Es gilt:Somit ist die-Achse horizontale Asymptote. Gleichungen der vertikalen Asymptoten
Vertikale Asymptoten treten bei Nullstellen des Nenners auf, die nicht zugleich Nullstellen des Zählers sind. Aus Teilaufgabe a) ist bekannt, dass man den Funktionsterm von
auch schreiben kann als: Diese Darstellung ermöglicht es, die beiund liegenden Nullstellen des Nenners einfach abzulesen. Da der Zähler keine Nullstellen besitzt, hat zwei vertikale Asymptoten. Deren Gleichungen sind: Schnittpunkte von
mit der -Achse Da für alle Punkte auf der
-Achse gilt und im Definitionsbereich von liegt, schneidet die -Achse in genau einem Punkt, nämlich in . Es muss also nur der Funktionswert für berechnet werden: Der gesuchte Schnittpunkt ist somit. -
Nullstelle von Der Graph von
ist eine nach oben geöffnete Parabel mit Scheitelpunkt . Der Graph der Funktion besitzt also an der Stelle einen Tiefpunkt. Es gilt also: Außerdem gilt:Damit ist:Also isteine Nullstelle der Funktion . einzige Nullstelle von Jede Nullstelle der Funktion
muss auch eine Nullstelle der Funktion sein. Nullstellen der Funktion sind gleichbedeutend mit Stellen, an denen der Graph von Extrempunkte oder Sattelpunkte besitzt. Der Graph von ist eine nach oben geöffnete Parabel mit Scheitelpunkt . Der einzige Extrempunkt liegt also an der Stelle , somit ist die einzige Nullstelle der Funktion . Monotonie von
Es gilt:
Die Nullstellen der Funktionliegen nicht in . Wegen für alle gilt: Im Intervallist der Graph der Funktion streng monoton fallend, es gilt also . Damit ist in diesem Intervall streng monoton steigend. Im Intervall ist der Graph der Funktion streng monoton steigend, es gilt also . Damit ist in diesem Intervall streng monoton fallend. Art und Lage der Extrempunkte
Oben wurde gezeigt, dass
die einzige Nullstelle der Funktion ist. Somit ist diese Nullstelle der einzige Kandidat für einen Extrempunkt. Die Monotoniebetrachtung zeigt, dass diese Nullstelle eine Nullstelle mit Vorzeichenwechsel von nach ist. Also ist der Extrempunkt ein Hochpunkt. Es gilt: Somit hat der Graphden Hochpunkt . -
Für die Funktionswerte
und gelten: Damit kann der Graph der Funktionnun in Abbildung 1 eingezeichnet werden.
Lösung zu Aufgabe 2
Betrachtet wird die Funktion
-
Verhalten im Unendlichen
Es gilt:
Vorzeichen der Ableitung
Zunächst wird die Ableitung der Funktion
mithilfe der Quotientenregel bestimmt: Fürgilt aufgrund der Monotonie der Exponentialfunktion Folglich ist:Insgesamt gilt damitfür alle . -
Die Integralfunktion
ist definiert als: mit dem gleichen Definitionsbereich wie die Funktion, also . Begründung, dass der Graph von
streng monoton steigend ist Da
die Integralfunktion von ist, gilt: Nach Aufgabenteil a) istauf ganz , also ist streng monoton fallend. Außerdem wurde bereits gezeigt, dass gilt: Damit istfür alle im Definitionsbereich von beziehungsweise . Die erste Ableitung von ist also stets positiv und somit ist der Graph von streng monoton steigend. Graph von
ist rechtsgekrümmt Die zweite Ableitung der Funktion
ist gleich der ersten Ableitung der Funktion , also gilt nach Aufgabenteil a): Die zweite Ableitung vonist also stets negativ, und damit ist der Graph von rechtsgekrümmt. -
Nullstelle von
Wie in Teilaufgabe b) begründet wurde, ist der Graph von
streng monoton steigend. Entsprechend kann höchstens eine Nullstelle haben. Da für die obere und untere Grenze des Integrals gleich sind, gilt: Die einzige Nullstelle der Funktionist . Graphische Bestimmung von
und In die Zeichnung des Graphen
aus der Aufgabenstellung werden die Senkrechten mit und eingezeichnet. Die gesuchten Funktionswerteund lassen sich näherungsweise ermitteln, in dem die von den jeweiligen Senkrechten und den Achsen eingeschlossen Kästchen gezählt werden. Ein vollständig gefülltes Kästchen entspricht dabei . Die Gerade und die Koordinatenachsen schließen ungefähr fünf und ein halbes Kästchen ein, die in der Zeichnung hellgrau gefärbt sind. Unter Beachtung der Integrationsrichtung ergibt sich: Die von der Senkrechtenund den Koordinatenachsen eingeschlossenen Kästchen sind in der Zeichnung dunkelgrau gefärbt. Es sind etwa fünf und ein viertel Kästchen. Somit ist: Skizze des Graphen von
Unter Verwendung der ermittelten Nullstelle des Graphen von
und der beiden Näherungswerte für und sowie der Tatsache, das streng monoton wachsend und rechts gekrümmt ist, lässt sich der Graph von wie folgt in die Zeichnung aus der Aufgabenstellung einskizzieren.
Lösung zu Aufgabe 3
Die Funktion
-
Zeitpunkt, zu dem die Schadstoffabbaurate
Gramm pro Minute beträgt Gesucht ist der Zeitpunkt
, für den gilt: Um diese Gleichung zu lösen wird sie zunächst umgeformt und anschließend logarithmiert:Die Schadstoffabbaurate beträgt nach etwaMinuten, das sind 4 Minuten und 42 Sekunden, nur noch Gramm pro Minute. Die Funktion mitwird im Bereich als Näherung für die Funktion verwendet. -
Der Graph der Funktion
geht aus dem Graphen der in Aufgabe 1 verwendeten Funktion mit durch Streckung mit dem Faktor 3 in-Richtung und anschließende Verschiebung um in -Richtung hervor. -
Näherungswert für
unter Verwendung der Funktion Es gilt:
Bedeutung des Wertes im Sachzusammenhang
Da
die momentane Schadstoffabbaurate in Gramm pro Minute und die seit Beginn des Reinigungsvorganges verstrichene Zeit bezeichnen, entspricht das bestimmte Integral von der zwischen den Integrationsgrenzen abgebauten Schadstoffmenge in Gramm: Dies bedeutet also, dass in der ersten Minute ungefährGramm Schadstoffe abgebaut werden.